Aufnahmekriterien

Die Bereitschaft des Kindes oder Jugendlichen an sich und seinen Zielen zu arbeiten

Die Bereitschaft der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Zusammenarbeit

Die Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu erlebnispädagogischen Aktivitäten

Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass der Durchführende der
Einzelbetreuung mit allen am Prozess Beteiligten Personen in Kontakt tritt

Die Erziehungsberechtigten informieren ausführlich über Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahme,
Schwimmkenntnisse, Körperliche oder geistige Beeinträchtigungen. Falls Zweifel an der Teilnahme
erlebnispädagogischer Aktionen besteht, muß ein Arzt zugezogen werden.

Kinder und Jugendliche, die unter Drogen oder besonderem Medikamenteneinfluss stehen,
können evtl. nicht aufgenommen werden. Dies ist im Einzelfall konkret abzuklären.